Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Handwerker und Dienstleister

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln Ihre Rechte und Pflichten bei der Nutzung der Dienstleistungen und Angebote von Servicum. Gegenstand ist die kostenlose Vermittlung von Auftragsangeboten durch Auftraggeber der Smart-Energie-Branche, die Wissensvermittlung zu dieser, sowie die Bereitstellungen sonstiger digitaler Dienstleistungen für Servicum-Partner.

Sie enthalten zudem Hinweise zum Datenschutz (13). Der Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen widersprechen wir. Ihr Vertragspartner ist die Servicum (nachfolgend „Servicum“ bzw. „wir“).


1. Vorregistrierung „Absichtserklärung, Letter of Intent“, Servicum Angebote

1.1. Im Zusammenhang mit Ihrer Vorregistrierung als Partner bei Servicum melden Sie Ihr Interesse für die Nutzung der Servicum Dienstleistung unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage eines Partnerrahmenvertrages.

1.2. Durch die Vorregistrierung entstehen Ihnen keinerlei Rechte und Pflichten mit Ausnahme des Rechtes, jederzeit ohne Angaben von Gründen mündlich oder schriftlich von der weiteren Zusammenarbeit Abstand zu nehmen.

1.3. Mit dem Produktstart der Servicum bekommen Sie die Möglichkeit Ihre Vorregistrierung in eine offizielle Registrierung als Partner umzuwandeln. Hierzu verfahren wir entsprechend Ziffer 15 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche eine schriftliche Information und Annahme ihrerseits vorsieht.

1.4. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von Servicum betriebenen Dienstleistungen. Diese umfassen:

  • Die Auftragsvermittlung von Installations- und Serviceaufträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmer (i.d.R. zwischen Geräteherstellern und Elektrofachbetrieben).
  • Die Vermittlung von Auftragsbezogen, aber auch allgemeinem Wissen der Smart-Energy über Hilfebeiträge, Tutorials, Webinare u.ä. Wege der Wissensvermittlung.
  • Unterstützung bei innendienstlichen Tätigkeiten und der Endkundenbetreuung

1.5. Unser Angebot steht Ihnen als Handwerker oder Dienstleister (Auftragnehmer) offen. Es richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer sind in diesem Sinne natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Im Zusammenhang mit Ihrer Registrierung bei Servicum schließen Sie einen Rahmenvertrag für die Nutzung der Servicum-Angebote, die für Sie mit dem von Ihnen gewählten Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort) zugänglich gemacht werden.


2. Ihre Zugangsdaten

2.1. Sie dürfen Ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Die Weitergabe an Ihre Mitarbeiter ist Ihnen zu dienstlichen Zwecken gestattet. Stellen Sie hierbei sicher, dass Ihre Mitarbeiter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten.

2.2. Bitte wählen Sie zu Ihrem Benutzernamen ein möglichst sicheres Passwort. Schützen Sie Ihr Passwort gegen den unbefugten Gebrauch, indem Sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Unsere Mitarbeiter werden Sie niemals nach Ihrem Passwort fragen.

2.3. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Dritte Ihre Zugangsdaten unberechtigt nutzen, bitten wir Sie unseren Kundendienst umgehend zu kontaktieren. Bei begründetem Verdacht der Fremdnutzung Ihrer Zugangsdaten dürfen wir Ihren Zugang vorübergehend sperren oder schließen.


3. Nutzungsbestimmungen Online-Dienste

3.1. Wir bemühen uns Beeinträchtigungen der Nutzung unserer Dienste, soweit dies technisch möglich ist, zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass wir derartige Einschränkungen aufgrund technischer Gegebenheiten nicht vollständig ausschließen können. Für Einschränkungen, die wir zu vertreten haben, richtet sich unsere Haftung nach Ziffer 5 dieser AGB.

3.2. Durch die Pflege und Entwicklung unserer Dienste kann es zu zeitweiligen Nutzungseinschränkungen kommen. Sofern möglich werden wir Wartungsarbeiten außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchführen.

3.3. Es werden technische Schutzmaßnahmen eingesetzt, um unsere Systeme und Dritte vor schädlichen Programmen oder Spam-E-Mails zu schützen.


4. Rechtmäßige Nutzung

4.1. Bei der Nutzung unserer Dienste dürfen Sie nicht gegen diese AGB bzw. gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Bitte beachten Sie insbesondere:

  • Die Verbreitung von rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen, und sittenwidrigen Inhalten ist verboten.
  • Die Beleidigung, Belästigung, Bedrohung oder Verleumdung anderer Nutzer ist verboten.
  • Durch Ihre Nutzung dürfen Sie Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzen.
  • Die Verbreitung unaufgeforderter Massensendungen ist verboten.

4.2. Wenn Sie diese AGB oder geltendes Recht schuldhaft verletzen, können wir angemessene Maßnahmen entsprechend der Schwere der Verstöße ergreifen. Diese können sich auf den Hinweis beschränken, dass die AGB o. gesetzliche Bestimmungen verletzt wurden oder zur Sperrung einzelner Leistungen, Ihres Zugangs oder sogar zur fristlosen Kündigung des Rahmenvertrages führen. Im Falle einer solchen Sperrung sind Sie weiterhin zur Zahlung der vollen Vergütung eventuell abgeschlossener zahlungspflichtiger Dienste bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verpflichtet.


5. Haftung

5.1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Verstöße nach gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen haften wir nur, soweit der entstandene Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

5.2. Abweichend von Ziffer 5.1 gilt für Dienste, die wir unentgeltlich bereitstellen, ein Haftungsausschluss für Schäden, die wir leicht fahrlässig verursachen.


6. Laufzeit, Beendigung des Rahmenvertrages

6.1. Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Rahmenvertrag ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündbar. Die Kündigung entgeltlicher Verträge mit einer Mindestlaufzeit ist innerhalb der genannten Frist frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Welche Mindestlaufzeit gilt, ist in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Dienstes beschrieben.

6.2. Für eine Kündigung ist Textform erforderlich. Senden Sie hierzu eine Mail an info@servicum.com

6.3. Nach Wirksamwerden der Kündigung können Sie den gekündigten Dienst nicht mehr nutzen. Weiterführende Ansprüche bestehen dann nicht mehr.

6.4. Wir haben das Recht, einen mit Ihnen geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn Sie gegen diese AGB oder geltendes Recht schuldhaft verstoßen oder uns ein Festhalten am Vertrag aus sonstigem Grund nicht mehr zuzumuten ist. Wir sind ferner berechtigt, Ihren Rahmenvertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Mit der wirksamen Kündigung des Rahmenvertrages enden alle bestehenden vertraglichen Beziehungen über die Nutzung von Servicum-Dienstleistungen.

6.5. Im Falle einer Kündigung durch uns können Sie sich nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erneut für unsere Dienstleistungen anmelden. Servicum Nutzern ist es untersagt, Nutzern, denen unsererseits gekündigt wurde, die Nutzung unserer Dienstleistungen zu ermöglichen.


7. Auftragsangebote

7.1. Die Aufträge werden von bei Servicum registrierten Auftraggebern (in der Regel Gerätehersteller oder Konzeptanbieter) erstellt. Hierbei gelten neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Servicum die Auftragsbedingungen des Auftraggebers, welche je Auftraggeber über einen zusätzlichen Vertragsanhang geregelt werden.

7.2. Der Auftraggeber ist berechtigt Auftragnehmer bei der Verletzung seiner Auftragsbedingungen oder sonstigen Gründen von der Annahme und Durchführung von Ihm erstellter Aufträge auszuschließen oder Ihm diese zu entziehen.

7.3. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt und sich nicht aus dem Zweck der vertragsgegenständlichen Leistungen ergebend, unterliegt der Partner keinen Weisungen von Servicum im Hinblick auf Zeit, Ort, Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen.

7.4. Die Vergütung der Aufträge ist entsprechend Ziffer 10 geregelt.

7.5. Es besteht kein Garantieanspruch auf den Erfolg übermittelter Leads bzw. Durchführungsanspruch angenommener Aufträge. Dies betrifft insbesondere endkundenseitig stornierte Aufträge. Die Vergütung bereits zum Zeitpunkt der Stornierung entstandener Aufwendungen des Partners ist entsprechend Ziffer 10 zu regulieren.

7.6. Die auftragsspezifischen Auftragsbeschreibungen enthalten alle Weisungen und Informationen, welche zur Durchführung dieser notwendig sind, sofern diese nicht bereits über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Servicum oder den Vertragsanhang des Auftraggebers geregelt wurden. Die Auftragsinhalte entsprechen im Allgemeinen der Beschreibung entsprechend folgenden Kategorien:

  • Vor-Ort-Aufträge von Aufmaß-, Installations- und Serviceaufträgen, bis hin zu Regelprüfungen und Wartungen. Zu den Leistungen des Partners gehören bei Vor-Ort-Dienstleistungen allgemein die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit dem Endkunden, der Vor-Ort Termin zur Auftragsdurchführung der individuellen Auftragsbeschreibung und die Protokollierung des Auftrages entsprechend des mitgeliefertem Auftragsprotokolls und vorgegebenen Richtzeiten.
  • Planungs- und Vertriebsaufträge in Bezug auf die Realisierung von Smart-Energie-Projekten, von Leadqualifizierung und Energieberatungen bis hin zur Auslegung und Netzanmeldung.
  • Wartungs- und Kundenbetreuungsaufträge zur längerfristigen Zusammenarbeit zwischen Servicepartner und Anlagenbetreiber zu Zwecken der Instandhaltung und Betriebsführung einer Smart-Energy-Anlage. Die Inhalte derartiger Aufträge können von der Beratung, dem Monitoring, der Störungsbehebung bis hin zur Wartung einer oder mehrere Kundenanlagen reichen.

7.7. Servicum wird in Zusammenhang mit allen Auftragsangeboten themenbezogene digitale Schulungen in Form von Webinaren, multimedialen Tests oder Präsenzschulungen auf Partnerevents anbieten. Die Teilnahme bzw. Absolvierung dieser ist in Abhängigkeit des Auftrages ggf. Bedingung zur Auftragsannahme bzw. Auftragszuweisung.

7.8. Servicum wird Sie ferner mit der zur Verfügungstellung digitaler Hilfsmittel bei der Auftragsabwicklung und Vermeidung von umfänglicher Vor- und Nacharbeit, Protokollierung sowie Rechnungsstellung unterstützen.


8. Pflichten des Servicepartners – Allgemein

8.1. Der Partner ist selbständiger Unternehmer. Er übt seine Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus. Er hat die gesetzlichen Vorgaben für die Ausübung seiner Tätigkeiten einzuhalten und seine Leistungen, entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen.

8.2. Der Partner versichert, dass er bei Abschluss dieses Vertrags über die für die Ausübung seiner Tätigkeit und das Erbringen der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen und Zulassungen verfügt und diese während der Laufzeit des Vertrags laufend aufrechterhalten wird. Als Voraussetzung für den Fortbestand der Zusammenarbeit kann Servicum hierüber jederzeit einen Nachweis verlangen.

8.3. Der Partner haftet für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner im Rahmen der Vertragsdurchführung erzielten Einkünfte, das ordnungsgemäße Abführen geschuldeter Abgaben, die ordnungsgemäße Anmeldung seiner Mitarbeiter sowie die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes, des Schwarzarbeitsgesetzes und sonstiger gesetzlicher Regelungen.

8.4. Der Partner ist nicht berechtigt im Rahmen der Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritte einzusetzen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Servicum einzuholen.

8.5. Der Partner versichert, dass seine Unternehmung den jeweils aktuellen Bestimmungen des Datenschutzes entspricht und die gesetzlichen Anforderungen an eine Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit erfüllt.


9. Pflichten des Servicepartners – Auftragsbezogen

9.1. Der Servicepartner hält sich an den Servicum-Exzellenzansatz. Er achtet auf ein gepflegtes Äußeres, ist höflich und zuvorkommend gegenüber den Endkunden (Der Endkunde ist hierbei der Besitzer der Anlage). Er hinterlässt die Baustelle aufgeräumt und entsorgt eventuell überbleibende Verpackungsmaterialien und Abfälle.

9.2. Bei Fragen steht der Servicepartner dem Endkunden hilfsbereit zur Verfügung. Unterstützend kann der Servicepartner auf die Unterstützung von Servicum zurückgreifen.

9.3. Das Serviceprotokoll wird unter Hinweis auf alle geleisteten Tätigkeiten und eventuellen Mängel mit dem Endkunden besprochen. Mängel sind auf dem Protokoll zu vermerken.

9.4. Der Servicepartner haftet für die von Ihm ausgeübten Tätigkeiten, insofern nicht ausdrücklich abweichend im entsprechenden Vertragsanhang des Auftraggebers definiert. Werden unmittelbar nach Durchführung eines Vor-Ort-Termines seitens des Endkunden Mängel festgestellt, welche Zweifelsfrei durch das Verschulden des Partners entstanden sind, so sind diese durch den Partner zu beheben. Die Abnahme der Mängel erfolgt durch ein weiteres Serviceprotokoll entsprechend Ziffer 9.3.

9.5. Der Servicepartner verpflichtet sich, bei durch einen Auftraggeber der Servicum mitgeteilten Leads, keine Konkurrenzprodukte anderer Hersteller oder Dienstleister anzubieten, welche den Produkten des Auftraggebers ähnlich sind. Äußert ein von dem Auftraggeber in Form eines Leads mitgeteilter Kunde den Wunsch des Erwerbes eines Konkurrenzproduktes, wird der Servicepartner Servicum hierüber informieren und die Parteien werden das weitere Vorgehen abstimmen. Sofern Servicum seine Zustimmung verweigert, wird der Servicepartner dem Endkunden keine anderen Produkte anbieten.


10. Gutschriften, Abrechnung

10.1. Durch den Partner erbrachte Installations- und Serviceleistungen sind nach vollständiger Leistungserbringung und erfolgreicher Abnahme eines Serviceauftrages abzurechnen. Gegenstand der vollständigen Rechnung ist das durch den Endkunden unterzeichnete Abnahmeprotokoll.

10.2. Geltende Konditionen für Dienstleistungen ergeben sich aus dem Auftraggeber-Vertragsanhang, einer eventuell zugehörigen Zusatzpreisliste sowie der bepreisten Auftragsbeschreibung bei Auftragsannahme.

10.3. Eventuell angefallene Mehrarbeiten sind nur abrechenbar, wenn zuvor über die bereitgestellten Kontaktwege die Freigabe dieser Mehrarbeit aktenkundig freigegeben wurde.

10.4. Zusätzlich können leistungsabhängig oder zeitlich begrenzte Bonusprogramme als Modifikatoren der Vergütung Anwendung finden.

10.5. Zur Regulierung von Vergütungen wird je nach erreichtem Partnerstatus eine automatisierte rechnungsersetzende Gutschrift erstellt, welche als Guthabenkonto geführt wird und im persönlichen Kontobereich des Partners selbstständig ausbezahlt werden kann. Die Gutschrift erfolgt sofort nach vollständiger Leistungserbringung entsprechend Ziffer 10.1. Dabei wird ein kleiner Teil als Sicherheitsreserve für eventuelle kundenseitige Nachforderungen bis zum Ende des nachfolgenden Quartals reserviert.

10.6. Die Partner sind verpflichtet, etwaige Einwendungen gegen die Höhe der rechnungsersetzenden Gutschrift innerhalb von zwei Monaten ab Zugang dieser zu erheben. Ihre Einwendungen sind zu begründen und falls seitens Servicum gefordert zu belegen. Die Unterlassung einer fristgerechten Einwendung seitens Servicum gilt als Genehmigung der Einwendung. Wir werden Sie bei Übermittlung einer Abrechnung in textlich hervorgehobener Weise auf diese Ziffer (10.6) hinweisen.

10.7. Der Partner wird, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags erforderlichen Informationen und Geschäftsunterlagen vollständig an Servicum weiterleiten. Hierzu zählen insbesondere solche Informationen, welche zur Berechnung und Abrechnung geschuldeter Vergütungen, Rabatte und Provisionen erforderlich sind. Soweit Servicum die vertraglich vereinbarte Ausführung oder Abrechnung eines Auftrags aufgrund fehlerhafter oder fehlender Informationen nicht möglich ist, hat dieses der Partner zu vertreten.

10.8. Rechnungen der Parteien sind fällig und zahlbar binnen 14 Tagen nach Zugang.

10.9. Sämtliche Preise, Vergütungen, Honorare, Löhne und sonstigen Geldwerte verstehen sich rein netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.10. Bzgl. des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.11. Die Aufrechnung Seitens des Partners ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.


11. Kostenpflichte Angebote

11.1. Wir werden Sie immer im Vorfeld darauf hinweisen, wenn eine Leistung kostenpflichtig ist. In diesem Falle werden wir Ihnen die Preise und Leistungsmerkmale vorab mitteilen.

11.2. Sofern Sie uns Ihre Bankverbindung mitgeteilt haben, ermächtigen Sie uns widerruflich zum Einzug der fälligen Vergütung für die Nutzung entgeltlicher Leistungen mittels Lastschrift.

11.3. Wir werden Sie mindestens fünf Tage vor dem Lastschrifteinzug über die Höhe des einzuziehenden Betrages per E-Mail unterrichten. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zu diesem Termin die notwendige Deckung aufweist.

11.4. Bei Fehlschlagen des Lastschrifteinzugs über die von Ihnen mitgeteilte Kontoverbindung oder bei einem vorzeitigen Widerruf der Einzugsermächtigung ohne Angabe einer vergleichbaren Einzugsmöglichkeit sind wir berechtigt, Ihren Zugang zu sperren. Dies gilt auch, wenn Sie mit Zahlungen in erheblicher Höhe in Verzug geraten sind. Wir werden die Sperre unverzüglich nach Eingang des rückständigen Betrages aufheben. Ferner müssen Sie uns die Kosten einer von Ihnen zu vertretenden Rücklastschrift auf der Basis eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 7,50 € ersetzen.

11.5. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 5,– € zu verlangen. Ausstehende Beträge sind während des Zeitraums des Verzugs mit einem Zinssatz von 6% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

11.6. Sofern wir Ihnen eine Abrechnung über die angefallene Vergütung erstellen, sind Sie verpflichtet, etwaige Einwendungen gegen deren Höhe innerhalb von zwei Monaten seit Zugang zu erheben. Ihre Einwendungen sind zu begründen. Die Unterlassung einer fristgerechten Einwendung gilt als Genehmigung der Rechnung. Wir werden Sie bei Übermittlung einer Abrechnung in textlich hervorgehobener Weise auf diese Folge hinweisen.


12. Bewertungen

12.1. Bei den über Servicum vergebenen Aufträgen hat der Endkunde die Möglichkeit den Servicepartner nach Auftragsdurchführung oder sonstiger Auftragsbeendigung zu bewerten.

12.2. Durch die Bewertungen sollen die Auftraggeber und Endkunden ein möglichst aussagekräftiges und zutreffendes Bild über Qualität, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Auftragnehmer erhalten.

12.3. Der Partner erhält das Recht auf Bewertungen zu reagieren oder die Löschung dieser zu beantragen, insofern die Bewertung nicht der Wahrheit entspricht oder die Bestimmungen nach Ziffer 4.1 verletzt.


13. Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten

13.1. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung unserer Dienstleistungen. Ausgenommen sind gesetzliche Bestimmungen zur weitergehenden Datenverwendung oder das Vorliegen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

13.2. Details zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer gesonderten Datenschutzerklärung, die Sie hier abrufen können.


14. Information und Kommunikation

14.1. Mit Ihrer Registrierung informieren wir Sie unregelmäßig über für Sie interessante Themen im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Dienste. Sie können diese Berechtigung jederzeit widerrufen.

14.2. Sie erhalten von uns bei gegebenem Anlass wichtige Informationen zu Ihrem Vertrag. Diese Informationen übersenden wir, falls nicht anders bestimmt, per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Halten Sie Ihre E-Mail-Adresse daher stets aktuell. Überprüfen Sie Ihr E-Mail-Konto regelmäßig auf den Eingang von Nachrichten.

14.3. Schriftliche Erklärungen gelten mit dem 3. Tag nach Aufgabe eines Schreibens zur Post als abgegeben. Das Formerfordernis der Schrift ist auch durch Versenden von E-Mails erfüllt. Bitte nutzen Sie hierzu unsere Kontaktadresse info@servicum.com.


15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsänderungen

15.1. Diese AGB kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens geändert werden: Wir informieren Sie mindestens drei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail über die Änderungen. Sie können den Änderungen innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch oder stimmen Sie den Änderungen ausdrücklich zu, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam. Falls Sie fristgerecht widersprechen, wird der Rahmenvertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Wir werden Sie zusammen mit den vorgesehenen Änderungen auf Ihr Widerspruchsrecht, die einzuhaltende Frist und die Folgen des Widerspruchs bzw. des Verstreichens der Frist hinweisen.

15.2. Sofern durch die Änderung wesentliche Vertragspflichten für Sie oder uns betroffen sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, gilt der Änderungsvorbehalt nur dann, wenn Ihnen die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn:

  • die Änderung sich auf nicht entgeltliche Angebote, Dienste oder Bereiche von Servicum bezieht und wir sicherstellen, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung noch laufende Auftragsangebote von der Änderung unberührt bleiben, oder
  • die Änderung sich auf entgeltliche Angebote, Dienste oder Bereiche von Servicum bezieht und wir sicherstellen, dass für Sie die bereits beauftragten gebührenpflichtigen Funktionen, Dienste und Bereiche unberührt bleiben.

16. Schutzzeichen, Marken

16.1. Für die Laufzeit des Vertrags ist der Partner berechtigt, das Logo sowie die Wort- und Bildmarken von Servicum zu verwenden, sofern eindeutig erkennbar ist, dass er die Marke nicht als Servicum, sondern nur im Auftrag oder als Partner von Servicum verwendet.

16.2. Nach dessen Beendigung sind diese von öffentlichen Webseiten und Dokumenten wieder zu entfernen.

16.3. Ferner ist er berechtigt während der Laufzeit des Vertrages Angebotsschriften, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Beiträge der Wissensdatenbank, Videos und sonstige Unterlagen zu nutzen.

16.4. Die alleinigen Eigentums- und Urheberrechte für physische oder elektronische Dokumente nach Ziffer 16.3 liegen bei Servicum und dürfen dritten ohne ausdrückliche Zustimmung von Servicum nicht zugänglich gemacht, bekannt gegeben oder selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden.


17. Gerichtsstand

Sofern Sie ein in Deutschland ansässiger Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, wird Jena als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von Servicum vereinbart.


18. Schlussbestimmungen

18.1. Dieser Vertrag ersetzt alle bisher bestehenden Verträge sowie mündlichen Absprachen, welche die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien geregelt haben.

18.2. Für den Fall, dass Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, werden die übrigen Klauseln hiervon nicht berührt.